Winterkompletträder

KOMPLETTRÄDER FÜR DEN WINTER

Von den Deluxe- und Premium-Herstellern bis hin zu den günstigen Varianten – bei uns erhalten Sie alle Reifenmarken Ihrer Wahl. Aber was nützen denn die Reifen ohne schöne Felgen? Genau aus diesem Grund bieten wir Kompletträder an, damit Sie direkt die passende Felge zu Ihren Reifen aussuchen können. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Sommerreifen wechseln

2 IN 1 RADWECHSEL + LAGERUNG

Sehr gerne wechseln wir Ihre Sommerreifen auf Winterreifen, auch umgekehrt. Damit Sie aber in Ihrem Keller oder in der Garage wertvollen Platz sparen, ist bei uns auch das Einlagern zu einem unschlagbaren Preis möglich.

Tolle Reifenauswahl zu TOP-Preisen

Sie haben einen günstigeren Preis lokalisiert? Wir zahlen den Unterschied – VERSPROCHEN!

Angebot gültig:

  • für alle PKW-Reifen inkl. Montage, die wir in unserem Sortiment führen

  • nur gegen Vorlage eines schriftlichen Vergleichsangebots

  • nur bei Anbietern innerhalb eines Umkreises von 20 km um Heiligenhaus

RUND UM IHR AUTO

Als eine 7-Sterne Autowerkstatt sind wir mit dem modernsten Equipment ausgestattet.

  • Wir führen komplexe Grossreparaturen für alle Automarken durch.

  • Für Ihre Sicherheit haben wir keine Kosten gescheut und in eine hochmoderne 3D-Achsvermessungsanlage investiert.

  • Als eine der wenigen Auto-Werkstätten führen wir Inspektionen für alle Automarken durch.

HU / AU MONTAG BIS FREITAG

Kennen Sie auch das Problem der lange Wartezeiten für die nächste HU/AU? Bei uns ist ein Sachverständiger von Montag bis Freitag für Sie da. Kommen Sie doch einfach vorbei und wir helfen Ihnen gerne weiter.

UVV-Prüfung bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Unternehmer werden von den Berufsgenossenschaften gem. Unfallverhütungsvorschrift (UVV) verpflichtet, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Die Grundlage hierfür ist die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BDV D29). Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Sollten Sie Ihr privates Fahrzeug gewerblich nutzen, sind Sie von der obigen Pflicht unberührt.

Bitte beachten Sie: Die Missachtung der Forderung kann zu Ausfall von Versicherungsleistungen und zu Bußgeldern seitens der Berufsgenossenschaft führen.

Was sollten Sie nun unbedingt tun?

Sprechen Sie uns heute noch auf die UVV-Prüfung nach § 57 BGV D29 an. Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos und sind Ihnen bei der Prüfung Ihres Fahrzeugs und einer schnellen Terminvergabe behilflich. Die benötigten Unterlagen, Dokumentationen samt Prüfplakette erhalten Sie bei uns vor Ort. Unsere Meisterbetrieb kann auf eine jahrelange Erfahrung bei der Inspektion von Firmenfahrzeugen für namhafte Unternehmen zurückblicken.

Ersparen Sie sich unnötige Kosten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Team Tutar